Das WAG 2007 (so auch schon das WAG 1996) verpflichtet den Anlageberater zu einer profunden Erhebung der für eine Vermögensveranlagung relevanten Grundlagen. Dabei ist ua festzustellen, was konkret der Anleger wünscht, welche Vorstellungen er von einer bestimmten Veranlagung hat, welchen Zeithorizont er für die in Aussicht genommene Investition vor Augen hat und insb, über welche Risikobereitschaft er verfügt. Die wesentlichen Ergebnisse werden iaR in einem Anleger- oder Risikoprofil festgehalten, das vom Anleger unterschrieben wird. Da diese Angaben somit zeitnahe zur Investitionsentscheidung gemacht werden, kommt ihnen bei der Beantwortung der Frage, welche Vorstellung der Anleger zum Zeitpunkt der Veranlagung von dem von ihm gewählten Veranlagungsprodukt hatte, erhebliche Bedeutung zu.