Art 73, 168, 273 und 395 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame MwSt-System:
EuGH 6. 5. 2010, Rs C-311/09 (Kom/Polen)
Das polnische MwSt-Gesetz ermächtigt den Finanzminister, eine besondere Regelung für die Berechnung und Erhebung der MwSt auf grenzüberschreitende Beförderungen durch ausländische Unternehmen zu treffen. Im Rahmen dieser Ermächtigung erging ein Erlass, in dessen Kap 13 Abs 35 bestimmt wurde, dass ausländische Busunternehmen beim Grenzübertritt nach Polen für jeden Reisenden einen Bauschbetrag von 7% von 285 Zlotys (ds 7% von rund 70 €) an MwSt entrichten müssen.