1. Wettbewerb
a) Die neue GruppenfreistellungsVO mit Leitlinien zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Kfz-Bereich
wurde, wie angekündigt1), nunmehr erlassen und im ABl veröffentlicht2).
In ihrer endgültigen Fassung
können Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und zugelassenen Werkstätten nur noch dann von der Gruppenfreistellung erfasst werden, wenn keines der beteiligten Unternehmen einen Marktanteil von 30% hat, was dem allgemeinen Rahmen für Gruppenfreistellungen von vertikalen Vereinbarungen3) entspricht;