b) Art 6/1/1+2 der RL 97/7/EG des EP und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz:
EuGH 15. 4. 2010, Rs C-511/08 (Handelsgesellschaft Heinrich Heine GmbH/VerbraucherzentraleNordrhein-Westfalen eV)
Die RL sieht vor, dass ein Verbraucher einen Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Strafzahlung und ohne Angabe von Gründen widerrufen kann, worauf der Lieferant die geleisteten Zahlungen ohne Abzüge zu erstatten hat. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.