1. Wettbewerb
a) Die neue VO über Gruppen von Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen1)
wurde von der Kom aufgrund ihrer Ermächtigung zu Freistellungen von Art 101/1 AEUV2) erlassen. Sie trat am 31. Mai an die Stelle der diese Sachverhalte regelnden VO aus 19993) und nimmt für sich in Anspruch, die Lehren aus der Anwendung dieser VO gezogen zu haben. Sie hat eine Geltungsdauer von zwölf Jahren.