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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2010, 284 Heft 6 v. 14.6.2010

1. Wettbewerb

a) Die neue VO über Gruppen von Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen1)1)VO (EU) 330/2010 der Kom vom 20. 4. 2010 über die Anwendung von Art 101/3 des AEUV auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen, ABl L 102/10, 1.

wurde von der Kom aufgrund ihrer Ermächtigung zu Freistellungen von Art 101/1 AEUV2)2)VO 19/65 /EWG des Rates vom 2. 3. 1965 über die Anwendung von Art 85 Abs 3 des Vertrages auf Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, ABl 36/65, 533; Art 85 EWG-V wurde zu Art 81 EG und mit dem Vertrag von Lissabon zu Art 101 AEUV. erlassen. Sie trat am 31. Mai an die Stelle der diese Sachverhalte regelnden VO aus 19993)3)VO (EG) Nr 2790/1999 der Kom vom 22. 12. 1999 über die Anwendung von Art 81 Abs 3 des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, ABl L 336/99, 21. und nimmt für sich in Anspruch, die Lehren aus der Anwendung dieser VO gezogen zu haben. Sie hat eine Geltungsdauer von zwölf Jahren.

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