Angesichts immer wieder in Krise und Kritik befindlicher Unternehmen ist zunehmend von einer Compliance-Pflicht der Leitungsorgane die Rede. Was aber verbirgt sich konkret hinter dieser aus dem anglo-amerikanischen Wirtschaftsrecht stammenden Begrifflichkeit? Inwieweit sind Leitungsorgane betroffen? Und welche Maßnahmen müssen gesetzt werden, um die Ursachen einer persönlichen Haftung der Geschäftsleitung bereits im Ansatz zu verhindern oder zumindest zu reduzieren?