a) Art 6/1 (7 und 14/1) des Beschlusses 1/80 des Assoziationsrates nach dem Assoziationsabkommen EWG-Türkei:
EuGH 4. 2. 2010, Rs C-14/09 (Hava Genc)
Eine türkische Staatsangehörige war als Ehegattin eines türkischen Wanderarbeitnehmers nach Deutschland eingereist. Sie erhielt die Aufenthaltserlaubnis nach den für den Ehegattennachzug geltenden Bestimmungen. Nach Trennung von ihrem Ehegatten lebte sie vorwiegend von der Sozialhilfe, war aber zu etwa 14% der tariflichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten in Deutschland berufstätig, wofür sie ein Entgelt erhielt, das rund ein Viertel des nach deutschem Recht anzusetzenden Bedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts deckte.