Art 43, 45, 46, 49 EG; §§ 3, 14, 21, 22 GSpG; § 168 StGB:
Die österreichischen Vorschriften für Spielbankbetreiber sind nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts mit der Niederlassungsfreiheit und mit der Dienstleistungsfreiheit unvereinbar.
Schlussanträge des Generalanwalts Ján Mazák vom 23. 2. 2010, Rs C-64/08 (Staatsanwaltschaft Linz/Ernst Engelmann)