vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wer ist für den Abschluss einer D&O-Versicherung zuständig?

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Michael Gruber, Dr. Thomas Wax MBAwbl 2010, 169 Heft 4 v. 21.4.2010

Die D&O-Versicherung findet in Österreich seit einigen Jahren sowohl bei Großunternehmen als auch in der mittelständischen Wirtschaft zunehmend Verbreitung. Es handelt sich dabei um eine "Manager-Haftpflichtversicherung", die idR Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats hinsichtlich ihrer Tätigkeit erfasst. In Österreich noch wenig1)1)Vgl aber Kalss, in: Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht (2008), Rz 3/453 und Rz 3/505 mN., in Deutschland aber seit einigen Jahren viel diskutiert ist (ua) die Frage, wer bei der AG bzw GmbH denn überhaupt für den Abschluss solcher Versicherungsverträge zuständig ist. Dieser Frage soll im Folgenden anhand der deutschen Diskussion nachgegangen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte