Die D&O-Versicherung findet in Österreich seit einigen Jahren sowohl bei Großunternehmen als auch in der mittelständischen Wirtschaft zunehmend Verbreitung. Es handelt sich dabei um eine "Manager-Haftpflichtversicherung", die idR Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats hinsichtlich ihrer Tätigkeit erfasst. In Österreich noch wenig1), in Deutschland aber seit einigen Jahren viel diskutiert ist (ua) die Frage, wer bei der AG bzw GmbH denn überhaupt für den Abschluss solcher Versicherungsverträge zuständig ist. Dieser Frage soll im Folgenden anhand der deutschen Diskussion nachgegangen werden.