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Zur Beweislast bei vergleichender Werbung

RechtsprechungWettbewerbs- und Immaterialgüterrechtwbl 2010/59wbl 2010, 155 Heft 3 v. 22.3.2010

§ 1 Abs 5 UWG:

Im Fall vergleichender Werbung ist § 1 Abs 5 UWG - richtlinienkonform ausgelegt - dahin zu verstehen, dass den Werbenden in jedem Fall die Beweislast für die Richtigkeit von in der Werbung enthaltenen Tatsachenbehauptungen trifft; in allen anderen Fällen irreführender Werbung jedoch nur dann, wenn eine Interessenabwägung die Beweislast des Werbenden angemessen erscheinen lässt.

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