Am 16. September 2009 hat das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die Richtlinie 2009/109/EG zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG (im Folgenden: Kapital-RL),1) 78/855/EWG (im Folgenden: Fusions-RL)2) und 82/891/EWG (im Folgenden: Spaltungs-RL)3) des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG (im Folgenden: EU-Verschmelzungs-RL)4) hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen (im Folgenden: Änderungs-RL)5) erlassen. Die Änderungs-RL ist bis 30. Juni 2011 in nationales Recht umzusetzen.6) Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen durch die Richtlinie und untersucht den Anpassungsbedarf im österreichischen Recht.