Art 8/1/b der VO (EG)Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
Die Kl meldete das in stark stilisierten Buchstaben geschriebene Wort "solvo", das rechts von einer ausgefransten Fläche begrenzt wird, zur Eintragung als Bildmarke an. Dagegen erhob die Inhaberin der Bildmarke, die das Wort "volvo" weiß auf schwarzem Feld auf einem Kreis, von dem ein nach oben zeigender Pfeil wegführt, Widerspruch wegen Verwechslungsgefahr.