b) Art 3/1/c und 47/1 EG; Art 3/1/a+b, 11 und 13 der RL 2005/36/EG des EP und des Rates vom 7. September 2007 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen:
Der KI, ein italienischer Staatsbürger, erwarb an der Universität Hamburg die Lehrbefugnis (venia legendi) für Meereswissenschaften. Er sah diese als mit der italienischen Lehrbefugnis gleichwertig an und beantragte, in die Liste der Inhaber einer italienischen Lehrbefugnis eingetragen zu werden.