Dem EuGH werden gern Art 234 EG folgende Fragen zur VorabE vorgelegt:
Art 49 ff, 81 ff EG
1. Ist es mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit iSd Art 49 ff EGV und dem EU-Wettbewerbsrecht iSd Art 81 ff EGV vereinbar, dass eine nationale Rechtsvorschrift für die Gewährung der Bewilligung zum Betrieb einer Kraftfahrlinie, daher der Einrichtung eines öffentlichen Massenverkehrsmittels, durch welches festgelegte Haltestellen entsprechend einem Fahrplan regelmäßig angefahren werden, als Bewilligungsvoraussetzung normiert: