1. Binnenmarkt
a) Rechtsrahmen und Grundfreiheiten
Bekanntlich wollte die Gemeinschaft 1985 unter der Einheitlichen Europäischen Akte durch Ausweitung ihrer Zuständigkeiten in die Bereiche Sozialpolitik, Forschung und Umwelt, Beseitigung der verbliebenen Hindernisse durch 282 Gemeinschaftsgesetze und Mehrheitsabstimmungen im Rat zu einem echten Binnenmarkt werden.