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Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Handelsarbeiter

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2009/154wbl 2009, 354 Heft 7 v. 1.7.2009

§ 8 ArbVG; Art I Z 3 Kollektivvertrag Handelsarbeiter:

Der persönliche Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Handelsarbeiter erfasst nicht Arbeiter, die vom Arbeitgeber für Zwecke einer privaten Hausrenovierung aufgenommen und beschäftigt werden.

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