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Zur Wirksamkeit einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung im Anwendungsbereich der CMR

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2009/113wbl 2009, 252 Heft 5 v. 1.5.2009

Art 31, 41 CMR:

Art 31 CMR lässt die einvernehmliche Wahl von zusätzlichen internationalen Zuständigkeiten von Gerichten von Vertragsstaaten zu. In der Vereinbarung eines konkreten Gerichts oder örtlichen Gerichtsstands ist auch die Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit jenes Staates zu sehen, in welchem dieses Gericht gelegen ist.

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