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Cartesio und das ius vitae necisque des Wegzugsstaates

AufsätzeUniv.-Ass. DDr. Thomas Ratka, , Univ.-Ass. Dr. Roman Alexander Rauter,wbl 2009, 62 Heft 2 v. 1.2.2009

Zurück in die Vergangenheit? Unweigerlich stellt sich diese Frage bei der Lektüre des am 16. Dezember 2008 erlassenen Luxemburger Urteils zur Sitzverlegung von Gesellschaften (Rs C-210/06 , CARTESIO Oktató és Szolgáltató bt, abgedruckt auf Seite 75 ff dieser Ausgabe). Die darin vorgenommene Klarstellung der Frage, ob der Gründungsstaat eine Gesellschaft, die ihren tatsächlichen Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt, kraft ihres Wegzuges (zwangs-)auflösen darf oder eine solche Wegzugssperre an der Niederlassungsfreiheit messen lassen muss, war im Lichte der Vorjudikatur (Daily Mail versus Centros, Überseering und Inspire Art) mit Spannung erwartet worden. Der folgende Beitrag unternimmt den Versuch einer ersten Einordnung der neuen Entscheidung, die - gegen die meisten Prognosen und gegen den Schlussantrag des Generalanwaltes - Altes bestätigt hat und im Wesentlichen kaum eine Änderung des Status quo mit sich bringt.

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