§ 48 GmbHG:
Dem Minderheitsgesellschafter steht gemäß § 48 Abs 1 GmbHG gegen einen weiteren Gesellschafter auch in Ansehung eines Schadenersatzanspruchs aus einer behaupteten vertraglichen Pflichtverletzung des
§ 48 GmbHG:
Dem Minderheitsgesellschafter steht gemäß § 48 Abs 1 GmbHG gegen einen weiteren Gesellschafter auch in Ansehung eines Schadenersatzanspruchs aus einer behaupteten vertraglichen Pflichtverletzung des