b) Art 81/1+3 EG:
EuGH 6. 10. 2009, verb Rs C-501/06 P , C-513/06 P , C-515/06 P und C-519/06 P (Glaxo SmithKline Services Unlimited, früher Glaxo Wellcome plc ua)
Das Unternehmen Glaxo Wellcome übermittelte im März 1998 der Kom ihre "Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf von Pharmazeutika … an autorisierte Großhändler" mit dem Ersuchen um ein Verwaltungsschreiben zur Bestätigung der Unbedenklichkeit oder eine Freistellung. Danach sollten für Lieferungen an spanische Großhändler zwei verschiedene Preise für dieselben Arzneien gelten: