a) Art 81/1 EG; Abschn D/2 der Mitteilung der Kom über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (ABl C 207/96 , 4; nunmehr ABl C 298/20 06):
EuG 30. 9. 2009, Rs T-161/05 (Hoechst AG)
Das EuG bestätigte die KomE C (2004) 4876 (Sache COMP/E-1/37773 - MCAA) vom 19. Jänner 2005 betreffend Wettbewerbsbeschränkungen auf dem Markt für Monochloressigsäure (MCE) mit Ausnahme der Hoechst betreffenden Teile, indem es in seinem Urteil T-161/05 die gegen dieses Unternehmen verhängte Geldbuße von 84,38 auf 66,63 Mio € herabsetzte.