Art 56, 58 und 86/2 EG:
EuGH 1. 10. 2009, Rs C-567/07 (Minister voor Wonen, Wijken en Integratie/Wohnstichting Sint Servatius)
In den Niederlanden bedürfen gemeinnützige Wohnbaugesellschaften für andere Tätigkeiten als den Bau von Wohnraum in den NL einer Genehmigung. Als eine solche Gesellschaft ein Wohnhaus in Lüttich errichten wollte, stellte sich die Frage, ob ein derartiges Genehmigungsverfahren mit den Regeln über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, worüber der EuGH zu Recht erkannte: