§§ 14, 15, 23, 25 PSG:
Auf einen aufsichtsratsähnlichen Beirat einer Privatstiftung ist die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs 2 PSG analog anzuwenden.
Die Aufsichtsratsähnlichkeit eines Beirats bestimmt sich nach den in § 25 Abs 1 PSG dem Aufsichtsrat zugewiesenen Aufgaben.