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Begriff des Arbeitnehmers im Arbeitsverfassungsrecht

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2009/242wbl 2009, 562 Heft 11 v. 1.11.2009

§§ 36, 109 ArbVG:

Der persönliche Geltungsbereich eines Sozialplanes kann sich nur auf Arbeitnehmer iSd § 36 ArbVG beziehen.

Arbeitnehmer, die disloziert tätig sind, können im Hinblick auf die verfügbaren Kommunikationsmöglichkeiten häufig weiterhin im Betrieb organisatorisch eingegliedert sein.

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