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3. Marken

RechtsprechungEuroparechtwbl 2008/209wbl 2008, 434 Heft 9 v. 1.9.2008

b) Art 62/1 und 63/2+3 der VO (EG)Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:

EuG 10. 6. 2008, Rs T-85/07 (Gabel Industria Tessile Spa/Creaciones Garel SA)

Art 62/1 der VO ist so zu verstehen, dass die Beschwerdekammer über jeden Antrag in seiner Gesamtheit entscheiden muss, indem sie ihm entweder stattgibt, ihn als unzulässig zurückweist oder als unbegründet abweist (Urteil Kaul, Rdn 56, 57).

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