Die Regelungen zur firmenbuchrechtlichen Eintragung von Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger stehen im Spannungsverhältnis zwischen der Wahrung österreichischer Rechtsgrundsätze und dem möglicherweise abweichenden Regelungsregime ausländischer Jurisdiktionen. Die gesetzlichen Grundlagen versuchen dabei einen Mittelweg und schreiben einerseits die sinngemäße Anwendung der für einen derartigen Rechtsträger bestehenden inländischen Bestimmungen vor, räumen aber andererseits Abweichungen ein, insofern diese durch das ausländische Recht geboten sind. Die rasche und gesetzeskonforme Eintragung solcher Zweigniederlassungen erfordert daher die fundierte Vorbereitung des Eintragungsbegehrens aber auch ein hohes Maß an Entscheidungskompetenz und Flexibilität beim zuständigen Firmenbuchgericht. Bei der Eintragung einer Zweigniederlassung einer ausländischen Bank sind überdies weitere Eintragungsvoraussetzungen zu beachten.