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Sonderzahlung - Insolvenzrechtliche Behandlung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2008/187wbl 2008, 388 Heft 8 v. 1.8.2008

§ 16 AngG

§§ 46, 51 KO:

Forderungen des Arbeitnehmers auf laufendes Entgelt einschließlich Sonderzahlungen (hier: Urlaubszuschuss) für die Zeit nach Konkurseröffnung sind Masseforderungen. Das gilt aber nur für Sonderzahlungsanteile, die bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses "verdient" werden.

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