b) Art 8/1/b der VO (EG)Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuG 23. 4. 2008, Rs T-35/07 (Leche Celta SL/Celia SA)
Unter Zugrundelegung der gleichen Überlegungen kam das EuG aber zum Schluss, dass sich der Inhaber der spanischen Wortmarke CELTA zur Bezeichnung von Milch, Erzeugnissen aus Milch und Eiern nicht erfolgreich der Eintragung der Bildmarke Celia widersetzen kann, die diesen Namenszug in miteinander verbundenen, aufstrebenden Buchstaben, oben und unten durch eine geschwungene Linie begrenzt, darstellt und die für Lebensmittel, darunter auch Milch und Milcherzeugnisse eingetragen werden sollte.