§§ 2 Abs 5, 3 Abs 7, Anl 1 Z 43 lit b UVP-G 2000:
Mit der UVP-G-Nov 2000 wurde § 2 Abs 5 dahingehend geändert, dass Kapazität als "die genehmigte oder beantragte Größe oder Leistung eines Vorhabens, die bei Angabe eines Schwellenwertes im Anh 1 in der dort angegebenen Einheit gemessen wird" definiert wurde. Ausgehend von dieser Gesetzeslage hat der US seither ausgesprochen, dass im Bezug auf die