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Kein Recht auf Mietzinsanhebung bei Änderung rechtlicher, aber gleichbleibender faktischer Einflussmöglichkeiten

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2008/163wbl 2008, 344 Heft 7 v. 1.7.2008

§ 12a Abs 3 MRG:

Das Recht auf Mietzinsanhebung steht nur bei Änderung der rechtlichen und der faktischen Einflussmöglichkeiten in der Mietergesellschaft zu. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

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