Art 28 und 30 EG; Art 4/2, 6/1 und 16 der RL 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der MS über Bauprodukte:
EuGH 13. 3. 2008, Rs C-227/06 (Kom/Belgien)
In Belgien wird bei Feststellung der Übereinstimmung von herkömmlichen Baustoffen mit den staatlichen Vorschriften das Siegel BENOR verliehen, die Eignung neuer Baustoffe, Bauausrüstungen und -verfahren wird durch das Siegel ATG bestätigt. Beide Siegel werden von öffentlichen Prüfstellen verliehen. Verschiedene Erlässe der belgischen Gebietskörperschaften und Sprachgemeinschaften forderten die Verwendung solcherart gekennzeichneter Baustoffe und Werkzeuge; ferner ordneten ein königlicher Erlass und verschiedene Erlässe belgischer Selbstverwaltungskörper an, dass für diese die Vermutung der Vorschriftsmäßigkeit gelte.