Art 1/1 und 8/7 der VO (EG)Nr 2026/97 des Rates vom 6. Oktober 1997 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Gemeinschaft gehörenden Ländern idF der VO (EG) 461/2004 :
Die Kl meldete Drähte aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. Als sich herausstellte, dass die Drähte aus Indien stammten, erhob die Gemeinschaft durch die VO 1599/1999 einen Ausgleichszoll.