Im folgenden Beitrag geht der Autor in kritischer Auseinandersetzung mit einer aktuellen Entscheidung des 9. OGH-Senats (siehe Fn 2) unter Zugrundelegung der einschlägigen Ö-Norm-Bestimmung der Frage nach, welche Folgen eigenmächtige Abzüge von der Schlussrechnung durch den Werkbesteller für den Entgeltsanspruch des Werkunternehmers haben; insbesondere dann, wenn der Werkunternehmer in der Folge nicht rasch, schriftlich und näher begründet gegen die Abzüge protestiert.