Art 3 ff der RL 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen;§§ 3 Abs 1 und Abs 2, 6 Abs 1 AVRAG;§§ 914 f ABGB: