§§ 1, 3, 52 GlücksspielG, 1989/620 idF BGBl I 1997/69:
Der Bfr hat ein mehr als 10 Jahre vor Abhaltung der ihm zum Vorwurf gemachten Spiele erstelltes Gutachten vorgelegt, das zwangsläufig nicht auf die näheren Umstände des konkreten Spielapparates eingehen kann. Es legt mit Hilfe des Chi-Quadrat-Tests nur dar, dass 2 von 48 Spielern von den Verfassern für die Be-