§ 1486 Z 5 ABGB
§ 19 KollV Arbeiter Garagen- und Tankstellenunternehmen:
Eine dreimonatige Verfallsfrist in einem Kollektivvertrag ist nicht sittenwidrig. Sie gilt auch für den zwingenden Anspruch auf Abfertigung.
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 19 KollV Arbeiter Garagen- und Tankstellenunternehmen:
Eine dreimonatige Verfallsfrist in einem Kollektivvertrag ist nicht sittenwidrig. Sie gilt auch für den zwingenden Anspruch auf Abfertigung.