§§ 879, 1151 ABGB
§§ 23, 40 AngG:
Auch wenn der Arbeitnehmer mehrfach den Abschluss eines Arbeitsvertrages ablehnt und stattdessen auf Basis eines "Werkvertrages" arbeitet, weil er sich davon finanzielle Vorteile verspricht, kann er sich auf das Vorliegen eines Arbeitsvertrages berufen. Zwingende arbeitsrechtliche Regelungen schließen den Einwand der sittenwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmerposition aus.