Art 87/5 und 99 der Verfahrensordnung des EuG vom 2. Mai 1991:
EuG 11. 12. 2007, Beschluss des Präsidenten in der Rs T-329/07 (UPS Europe und UPS Deutschland)
Die Kl nahmen ihre gegen die Kom eingebrachte Untätigkeitsklage gem Art 99 der VerfO zurück.