1. Wettbewerb
a) Geistiges Eigentum und Wettbewerb
Die Kom leitete eine Untersuchung der europäischen Hersteller von Arzneien einschließlich solcher Drittlandsunternehmen, die auf dem europäischen Markt mitspielen, gem Art 17 der VO 1/2003 ein1). Erstmals in der Geschichte der Gemeinschaft begann eine solche mit unangekündigten Nachprüfungen in den Geschäftsräumen der Unternehmen.