Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die wiederholte Befristung von Dienstverträgen (Kettendienstverträge) zulässig, das heißt, nicht bereits als Begründung eines unbefristeten Dienstverhältnisses anzusehen ist. Nach Darstellung der herrschenden Lehre und Judikatur sowie der für das gegenständliche Problem relevanten europarechtlichen Aspekte wird als Lösung die Einteilung der Gründe für Mehrfachbefristungen in verschiedene Kategorien und eine nach Kategorien differenzierende Beurteilung der Rechtfertigungsgründe vorgeschlagen. Erfolgt eine Mehrfachbefristung aus Gründen der Vertretung anderer Dienstnehmer, ist auch auf die dieses Problem regelnden Normen des Vertragsbedienstetengesetzes Bedacht zu nehmen. Abschließend wird die Problematik der Kettendienstverträge auch unter rechtspolitischen Gesichtspunkten betrachtet.