§ 22 PatG:
Ob eine Patentverletzung durch äquivalente Mittel vorliegt, ist unter Zugrundelegung der Maßfigur einer mit allgemeinem Fachwissen ausgerüsteten Fachper-
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§ 22 PatG:
Ob eine Patentverletzung durch äquivalente Mittel vorliegt, ist unter Zugrundelegung der Maßfigur einer mit allgemeinem Fachwissen ausgerüsteten Fachper-
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