§§ 18, 40 Abs 1 FBG
§ 283 UGB:
Die Vermutung der Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft nach § 40 Abs 1 Satz 3 FBG wegen Nichtvorlage von Jahresabschlüssen trotz Aufforderung setzt weder die Androhung noch die Verhängung von Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB voraus.