Am 20. 8. 2007 ist die Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) und am 7. 7. 2008 die Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) iSd Art 254 Abs 1 EG in Kraft getreten. Anzuwenden sind die Artikel dieser Verordnungen ab dem 11. 1. bzw 17. 12. 2009. Die Verordnungen enthalten Parallelerwägungen und Parallelnormen und stehen möglicherweise am Anfang einer fragwürdigen Entwicklung zu einer "Fragmentierung des Kollisionsrechts durch Vergemeinschaftung". Zudem bewirken sie durch semantisch unklare Schlussbestimmungen vermeidbare Verständnisschwierigkeiten.