§§ 82 lit f GewO
§ 41 VBO Klagenfurt:
Der Lenker eines Linienbusses, der entgegen einem bestehenden Verbot während der Fahrt Radio hört, obwohl er deshalb schon verwarnt wurde, setzt einen Entlassungsgrund.
§§ 82 lit f GewO
§ 41 VBO Klagenfurt:
Der Lenker eines Linienbusses, der entgegen einem bestehenden Verbot während der Fahrt Radio hört, obwohl er deshalb schon verwarnt wurde, setzt einen Entlassungsgrund.