§§ 3, 6, 12 Abs 11 GlBG:
Auch sexuelle Belästigungen im Zuge der Begründung eines Arbeitsverhältnisses sind vom GlBG erfasst.
Der Geschäftführer einer GmbH ist nicht Dritter. Sein Verhalten ist der juristischen Person unmittelbar zuzurechnen. Die von einem Geschäftsführer belästigte Arbeitnehmerin braucht daher weder andere Organe der