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"Creeping-in" und die Befreiungstatbestände des § 24 ÜbG

Aufsätzevon Mag. Christian Jöllingerwbl 2008, 525 Heft 11 v. 1.11.2008

An der Implementierung der vormals in der 2. ÜbV enthaltenen "Creeping-in"-Regelung in das ÜbG mit dem ÜbRÄG 20061)1)Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006, BGBl I 2006/75. wurde kritisiert, dass der Wechsel von einem materiellen hin zu einem formellen Kontrollbegriff hinsichtlich der Ausgestaltung des § 22 Abs 4 ÜbG und der Teleologie der Angebotspflicht infolge "Creeping-in" nicht ausreichend bedacht wurde. Problematischer ist jedoch das Spannungsverhältnis zwischen der besagten Regelung und einem Befreiungstatbestand des ÜbG.

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