Am 16. Juli 2008 legte die EU-Kommission1) einen Vorschlag für eine RL des EP und des Rates zur Änderung der RL 2006/116/EG 2) des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte vor (im Folgenden: RL-Vorschlag)3). Dreh- und Angelpunkt der geplanten Novellierung ist dabei die Verlängerung der Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 95 Jahre. Im Folgenden soll der Kom-Vorschlag einer näheren Würdigung unterzogen werden.