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Urlaubsanspruch auch für freigestellte Betriebsratsmitglieder

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2008/235wbl 2008, 492 Heft 10 v. 1.10.2008

§ 1 Abs 2 Z 4 UrIG; § 117 ArbVG:

Auf die Arbeitsverhältnisse zu den verschiedenen Gesellschaften der ÖBB-Holding-AG, die vor 2004 begonnen haben, findet das UrIG keine Anwendung. Es gelten stattdessen die einschlägigen Dienstanweisungen als Vertragsschablonen.

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