Art 8/1/b der VO (EG)Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuG 25. 6. 2008, Rs T-224/06 (Otto GmbH & Co KG/L'Altra Moda SpA [l'Altra Moda Alba Moda])
Die Streithelferin beantragte die Eintragung der Bildmarke "l'Altra Moda" für Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemittel, Leder und Lederwaren, Kleider und Schuhe. Die bildnerische Ausgestaltung beschränkte sich dabei auf Fettdruck und Unterstreichung von "l'Altra". Dagegen erhob die Inhaberin der Bildmarke "Alba Moda", deren Buchstaben nur durch schwarze Umrandungslinien gekennzeichnet sind, Widerspruch. Diese Marke war für Bekleidung und Schuhe eingetragen.