Art 230/4 EG:
EuG 26. 6. 2008, Beschluss Rs T-433/03 , T-434/03 , T-367/04 und T-244/05 (Gibtelecom Ltd)
Die bevollmächtigte Betreiberin der zwischenstaatlichen Fernmeldedienste von und nach Gibraltar und ihre Rechtsnachfolgerin brachten bei der Kom Beschwerden gegen die eingesessene spanische Fernmeldegesellschaft Telefónica de España ein, weil diese es ablehnte, ihr Netz für Anrufe von in Gibraltar angemeldeten Handfernsprechgeräten zu öffnen. Spanien räumte ein, dass es sich der Benutzung der von der Internationalen Fernmeldeunion für Gibraltar festgelegten Festnetz- und Mobilnetznummern widersetze. Ohne Anerkennung der internationalen Vorwahlnummern ist aber der Abschluss von Vereinbarungen über die Benutzung eines Mobilfunknetzes unmöglich.